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"Je weniger die Leute davon wissen, wie Würste und Gesetze gemacht werden, desto besser schlafen sie."
Otto von Bismarck
(1) Im Rahmen des Rollenspiels gelten alle allgemein gültigen und bekannten Gesetze, Normen und Vorschriften, soweit sie sinnvoll angewendet werden können und dem Zweck des Rollenspiels dienen.
Diese Regelung findet jedoch keine Anwendung, wenn durch dieses Regelwerk abweichende Bestimmungen getroffen wurden.
Alle Teilnehmer sind verpflichtet, die Einhaltung dieser Vorschriften sicherzustellen, insbesondere wenn sie den Ablauf des Rollenspiels fördern, oder eine realistische Darstellung.
Sollten Situationen auftreten, in denen die Anwendung solcher Vorschriften unklar ist, hat der Grundsatz der Vernunft und des Spielspaßes Vorrang. Andernfalls ist eine Entscheidung durch die Administration herbeizuführen. Das Augenmerk liegt immer an einer schnellen Abarbeitung der Situation.
(2) Bundeslandspezifische Gesetzte beziehen sich auf das Bundesland Mecklenburg-Vorpommern.
(3) Gewerbe das unter das ProstSchG fällt, sowie das bilden von Kartellen ist untersagt.
(4) Es wird erwartet, dass alle Mitglieder sich in ihrem Umgangston respektvoll und angemessen verhalten. Bei Verstößen gegen dieses Regelwerk und des co-friedlichen Zusammenlebens, werden die betreffenden Mitglieder entsprechend bestraft und ggf. entfernt.
(5) Trotz einer genauen geographischen Festlegung, darf das RP, zu Gunsten der Situation, angepasst werden.
(6) Eine Änderung des Regelwerkes kann zu jeder Zeit erfolgen.
(7) Spezielle Ausnahmen können durch das Admin-Team mit einem User vereinbart werden, um besondere Situationen gerecht zu werden.
(8) DC-Accounts, die von der selben natürlichen Person stammen, obwohl bereits sich einer auf dem Server befindet, werden nicht als neuer User/Spieler, im Sinne der Regeln, gezählt.
Ein vorsätzliches nutzten und Anschein erwecken, dass der Account nicht zu dieser Person gehört, hat eine Entfernung aller Accounts zu folge.
Der vermeintliche Haupt-Account bleibt erhalten.
(9) Alle in den Regeln genannten Zeiträume werden um Pausen o.ä. (z. B. Sommer- Winterpause) verlängert, sofern diese eintreten. Zeitbegrenzte RP-Strafmaßnahmen, wie etwa Führerscheinentzug, sind ausgeschlossen. Änderungen durch das Team möglich.
(10) Eine Versetzung von Firmenhauptsitzes, Charakteren und Fahrzeugen, in andere Länder, Städte und Regionen, hat auf die Anwendbarkeit von Regelwerk und Amtsblätter keine Auswirkung.
(1) Eine Gründung von Bundes- und Landesbehörden, sowie Eigenbetriebe des Bundes und der Länder, sowie der Kommunen und Städte, findet durch den User nicht statt.
(2) Ein nachgehen einer Tätigkeit, im Namen einer Firma, ist ohne ihrer Gründung nicht möglich. Als Firma gilt jeglicher Name, der im Firmenverzeichnis notiert ist.
(3) Es dürfen 4 Firmen pro User gegründet werden.
Ausnahmen auf Antrag möglich.
Die Anzahl der ausgeübten Berufe, im Angestelltenverhältnis, ist unbegrenzt.
Sollte eine Firma verkauft o.ä. werden, so wird dem neuen Eigentümer diese Firma als seine eigene angemeldete angerechnet. Bei mehreren Eigentümern zählt der in der Anmeldung erste genannte.
Leitende Positionen bei Firmen, Einrichtungen in öffentlicher/gemeinnütziger Hand und oder durch den Stadtrat gegründet, ausgenommen.
(4) Das Gründen eines Gewerbes, dessen Namen einem Vorbild aus der realen Welt entspricht, ist unzulässig. Zulässig, wenn der Gründer sicherstellen kann, dass er das gleiche und nur das gleich Produkt herstellt und die gleiche Professionalität im RP zeigen kann.
Das gründen, oder bilden, von Firmengruppen, Holdings o.ä. , sowie die Ausübung von anderen Tätigkeiten, als dem Firmenzweck entsprechend, ist untersagt.
Firmen haften immer wie Einzelunternehmen.
(5) Ist zu erkennen, dass ein Spieler seine Tätigkeiten in einem seiner Gewerbe nachlässig nachgeht, wird, nach Einräumung einer Frist, dieses Geschlossen und alle Vermögenswerte, des Gewerbes, ersatzlos eingezogen.
Aus dringenden Gründen, wird das oben genannte Verfahren, für die Zeit, ausgesetzt.
Positionsinhaber nach Abs. 4 Nr. 4 ist der Rücktritt zu empfehlen.
(1) Es sind maximal zwei Charaktere pro User erlaubt. Verstirbt ein Charakter, so kann er, nach Abschluss aller Befindlichkeiten, weiterhin genutzt werden. Er kann in einer RP-Situation versterben, jedoch nie Verwaltungstechnisch.
(2) Jeder User hat als Nicknamen den aktuellen RP-Charakter-Namen, auf dem Discord, zu führen, oder ein solchen Namen, der eindeutig, ohne Umstände, den Charakter erkennen lässt.
Sollte ein Nutzer es versäumt haben, so wird der Charakter im ggf. Rechtsverfahren o.ä. , zum Gegenstand gemacht, der zum Zeitpunkt der RP Situation im Namen stand.
Sollte ein User vehemente kein RP-Charakter-Namen führen, oder anderweitig nicht Abs. 2 erfüllen, verwirkt er seine Mitgliedschaft auf dem Server.
(3) Jeder Spieler ist dazu angehalten, seinen Charakter im Spiel nach bestem Wissen und Gewissen möglichst lange am Leben zu halten und darf dieses nicht grob fahrlässig gefährden, oder verschwenden.
(4) Verstirbt ein Charakter, werden 10% , des Vermögen, des Spielers, für die Kosten von Beerdigung, Verwaltungsakte und Krankenhaus abgezogen. Jeder ist verpflichtet dies beim Team anzuzeigen. Kosten entstehen nicht, wenn ein Charakter durch eine Tat nach StGB zu tode kommt.
(1) Jenes Handeln was der Situation unangemessen, nicht dem Charakter entsprechend, oder aber dem RP, auch in einzelnen Aspekten, widerspricht, ist untersagt.
(2) Unter Vorbehalt werden Waffen immer als Waffen angesehen. Das K.O. durch eine Waffe ist als Teaser zu werten, wenn der Schütze dies vorher im Chat angegeben hat.
(3) Es dürfen nur Straftaten begangen werden, wenn ein Vollzugsbeamte im Dienst, der Polizei, ist.
Eine Personengruppe (mehr als eine Person im RP die zusammen handeln) hat sich verhältnismäßig gegenüber der ihr befindlichen Anzahl an Vollzugsbeamten zum benehmen, oder bei der Erzeugung von Situationen dies zu berücksichtigen.
Die Polizei legt einem User, über die Chatnachricht "*8*" Handschellen an. Entsprechend ist das Handeln anzupassen.
Erzeugen von unpassenden "Criminals Situationen" sowie hoher Frequentierung dieser, ist untersagt. Es gilt pro RP Situation nur ein Fluchtfahrzeug zu nutzten.
Hat ein User eine Crimesituation vollzogen, darf er erst eine neue machen, wenn die Polizei die vorherige erfolgreich abgeschlossen hat. Er darf auch eine neue machen, wenn zur letzten Situation 3 Wochen Abstand liegen. Wird eine Situation von einer Gruppe vollzogen, so gelten die Bestimmung für alle Gruppenmitglieder.
Nach Start einer Straftat darf der Täter weder das RP mutwillig verlassen, noch sein Charakter für 20 min. wechseln.
(4) Die DGLs, der LDF und LRD dürfen im RP Cooldowns ausrufen.
In diese Zeit finden keine neuen Einsätze für die jeweiligen BOS-Einheiten statt.
Ist keiner der oben genannten Funktion im RP, ist ein Mitglied des Team dafür zu ersuchen.
Ist kein Teammitglied im RP, so kann im Konsens aller BOS Mitglieder im RP, ein Cooldown ausgesprochen werden. Im Zweifel durch den funktionell ranghöchsten.
(5) Ein SEK (o.ä) -Mitglied hat im Einsatz besondere Wirkmittel, denen ein Spieler folge zu leisten hat. Diese Wirkmittel gelten für alle gesonderten Einsatzgruppen.
Auf die Chatnachricht "*wirft Flaschbang*" erfolgt eine Aktionsunfähigkeit von 3 Sekunden
Das kampfunfähig machen mit einer goldenen BR-Pistole gilt als erfolgreicher Teaser-Einsatz. Der Spieler ist bis zur aktiven Abnahme der Kontakte, durch die Einsatzkraft, nicht mehr Bewegungsfähig.
(6) Alle Arten von Unfällen werden im RP bespielt, es sei denn, es liegt ein "Performance Fail" vor, oder dieser ist durch "Übergroße Hit-Boxen" entstanden. Die Entscheidung muss einstimmig von beiden Betroffenen sein.
(7) RP-Übungen (z. B. FF Dienstabend) sind sparend anzusetzen und wenn, maximal 0,5 h Stunden. RP was nichts mit der Übung zu tun hat, darf nicht eingeschränkt werden.
Großübungen dürfen ein mal pro Quartal durchgeführt werden. Ist an dem Tag normales RP geplant, findet das Event danach statt, sonst, oder wenn eine Mehrheit dafür ist, als Event-RP.
Anderes RP darf stattfinden, kann jedoch eingeschränkt werden.
(8) Events, die nicht auf Grundlage des Abs. 7 entstehen (z. B. Weihnachtsmarkt) werden nach der gleichen Vorgehensweise gehandhabt, sofern nicht anders durch das Team beschlossen wird.
(9) Ein Charakter kann kein Gegenstand einer RP-Situation sein, wenn diese durch einen Charakter initialisiert wurde, der vom selben User stammt.
(1) Das Team behält sich die Kontrolle von Vermögen, sowie der Verteilung vor.
(2) Im RP wird mit virtuellem Geld und nur mit virtuellem gearbeitet. Zur Kontrolle der simulierten Wertigkeit, der Währung, kann jederzeit eine weitere Abgabe, oder Einnahme erzeugt werden.
(3) Es gelten für unterschiedliche Fahrzeuge und Gegenstände, entsprechende Preise.
Brick-Wert, PKWs, Anbauteile, Gebäuden, kleine Boote, Anhänger, Auflieger [...]
8 €
Fahrzeuge, die als LKWs deklariert werden
10 €
Luftfahrzeuge
15 €
Schiffe
20 €
Schienenfahrzeuge
12 €
6. Ein Fahrzeuge von dritten hat 35% mehr, in seiner Herstellung, zu kosten, als ein Fahrzeug aus eigener Produktion.
(4) Ein Spediteur bekommt pro Brick, den er transportiert, mindestens 2€ vom Käufer. Verkäufer können im Rahmen ihrer Dienstleistung diesen Betrag im Preis mit einbeziehen, müssen jedoch diesen an den Transporteur abgeben. Der Spediteur verpflichtet sich entsprechend zum RPn des Transportes.
(5) Preise, die Spieler für Produkte im RP verlangen, sollen sich dem allgemeinen Wohlstand, der Servermitgliedern anpassen.
(6) Es werden Steuern auf Fahrzeuge erhoben deren Höhe pro Kalendermonat eingezogen wird, sofern sich keine Änderungen aus der Vorschrift ergeben. §3 KraftStG gilt entsprechend. Dezimalwerte werden gerundet.
Die Höhe beträgt den Materialwert, multipliziert mit dem Faktor 0,2.
Ausgenommen sind alle Schienenfahrzeuge und solche Wasserfahrzeuge, die ausschließlich für den gewerblichen Gebrauch genutzt werden und internationale Gewässer befahren.
Bei Fahrzeugen nach Nr. 6 wird der Wert ohne 35% Aufschlag, als Grundlage, genutzt.
§3 KraftStG gilt auch für alle übrigen Verkehrsmittel und Fahrzeugarten.
(7) Die Auszahlung von Gehältern erfolgt alle 21 Kalendertage, in höhe der Angabe von "StepStone" . Es gilt immer nur der Beruf mit dem höchsten Gehalt. Abweichungen sind durch Beschluss des Teams möglich. Bei Berufe und ihrer Gruppen, die im Landes, oder Staatsdienst tätig sind, oder deren Arbeitgeber ein solcher ist, werden auf die Entgeltgruppen zurückgegriffen, bzw. Besoldungstabellen. Es wird der Monatswert überwiesen.
Besoldungstabelle MV | Link
Besoldungstabelle Bund | Link
Entgelttabelle Bund|TVöD | Link
Entgelttabelle MV|TV-L | Link
StepStone | Link
(8) Es erfolgt eine Nettoauszahlung. Die Arten der Abzüge und deren Höhe sind dem Lohnzettel zu entnehmen.
(9) Alle Gelder die nicht an RP-Charakter abgeführt werden können, oder sollen, gehen an die "Bank"
(10)Amtsblätter sind von Natur aus für die kommunale Anwendung bindend, können jedoch auch für anderweitige Bereiche gelten, sofern angegeben.
(1) Führerscheine werden in Klassen unterteilt, die für bestimmte Fahrzeuge gelten. Ihre Preise sind aus einer Liste, auf dem Server, zu entnehmen. Angaben wie Geschwindigkeit, Länge, Gewicht o.ä. sind, sofern nötig, vom Bau-Vorbild zu übernehmen. Jeder User, der einen Schein inne hat, versichert damit, das er um die Regeln und Maßgaben bescheid weiß und sich von Sanktionen freihalten kann, die mit der jeweiligen Befähigung zu erwarten ist.
Klasse B - bis 3,5t
Klasse C - ab 3,5t
Klasse D - Busse sowie bestimmten schienengebundene Fahrzeuge
Klasse E - Erweitert alle Führerscheine um die "Anhängerklasse"
Klasse AM bis A, sowie L sind in B integriert.
Klasse D enthält den Personenbeförderungsschein. Dient auch zum führen von schienengebundene Fahrzeuge im Geltungsbereich der BOStrab.
T für Fahrzeugen für LoF Zwecke über 40km/h
Personenbeförderungsschein (P-Schein) ist die Erlaubnis zum gewerblichen Transport von Fahrgästen. Für die Schifffahrt nicht nötig.
Das Befähigungszeugnis "Triebfahrzeugführer" dient zum führen eines Zuges im Geltungsbereich der EBO.
Zum führen eines Luftfahrzeuges ist ein Flugschien erforderlich.
Wasserfahrzeugen mit maximallänge von 15 Metern und Maximalgeschwindigkeit von 12km/h sind führerscheinfrei.
Private, nicht kommerzielle Wasserfahrzeuge größer als 15m benötigen ein SBF. Es gilt Nr. 13 Satz 2
Für Kauffahrteischiffe sowie Schiffe im öffentlichen Dienst ist ein nautisches Patent erforderlich. Es wird nicht zwischen Binnen und See unterscheiden
(2) Es gibt zwei Scheine die den Waffenbesitz und Erwerb regeln. Hier wird in Bezeichnung und Befugnissen vom WaffG abgewichen.
Der Inhaber eines Waffenscheines darf eine Waffe bei seinen Tätigkeiten, wo diese nötig ist, verdeckt führen.
Der Inhaber eines Jagdscheines darf neben dem ausüben der Jagd, auch eine Waffe erwerben und besitzen. Er muss nachweislich der Jagd und Forstarbeit/pflege nachgehen. Der Beruf des Jägers und Förster wir in einer Berufsunion ausgeführt.
(3) Es ist grundsätzlich keine Prüfung o.ä. für den Erwerb der oben genannten Nachweise nötig. Im Rahmen polizeilicher Maßnahmen können diese dauerhaft eingezogen werden, wodurch ein Neuerwerben nötig ist. Hierfür entfällt die Regelung.
Befähigungsnachweise sind entsprechend zu erwerben. Es gilt der Grundsatz der Verhältnismäßigkeit und Sinnhaftigkeit. Das Team behält es sich vor, Berechtigungen, ohne Entschädigung, einzuziehen, wenn die jeweilige Befähigung keine Nutzung erfährt.
Es dürfen freiwillige Schulungen/Studien angeboten werden, es gilt Nr. 4 Satz 2.
Ein Verstoß gegen die nachweisspezifischen Vorschriften, die sonst bei einer Unterweisung vermittelt worden wären, wird wegen Unwissenheit nicht gerechtfertigt und normal geahndet.
Firmen die für ihre Arbeitnehmer Ausbildungen, zum Erwerb eines der oben genannten Befähigungen anbietet, erhält der Teilnehmer, auf die jeweilige Lizenz, eine Preisminderung. Die Ausbildung darf frei gestaltet werden, muss jedoch mit einer Prüfung vor den zuständigen Stellen abgeschlossen werden, dessen Prüfer wie folgt sind:
Ein Mitglied des Serverteams, dass einschlägige Kenntnisse in dem zu prüfenden Aspekt hat.
Kein Servermitglied zur Verfügung steht, oder das nötige Wissen fehlt, ein Mitglied der zuständigen Stelle, mit ebenfalls nötiger Kenntnis.
Kein Servermitglied zur Verfügung, oder ein sonstiges Mitglied der zuständigen Stelle, sowie das Wissen bei einem Prüfer nicht vorhanden, jede andere Person, die das nötige Wissen aufweisen kann, oder sich um das Themenfeld verdient gemacht hat.
Die Prüfung folgt keinem vorgebendem Muster, soll jedoch nur RP-Relevante Aufgaben enthalten und dem Prüfer Aufschluss geben, das die zu prüfende Person einschlägige Kenntnis erlangt hat, um mögliche Sanktionen zu vermeiden.
(1) Um eine Crime-Erfahrung im RP zu bieten, jedoch auch dem sonst intensiven Einsatz von Personal, in der Strafverfolgung, entgegen zu wirken, wird von jeglichen Vorgaben über die Verfolgung von Straftaten abgewichen und im Sinne des §1 Regelwerk agiert.
Eine Crime-Situation ist nur für die dauer des jeweils stattfindenden RPs gültig und abhandelbar. Mit Start eines neuen RPs gilt "tabula rasa"
Zivilprozesse werden durch ein eigenes DC-Chat-System ersetzt.
Es wird ein Bundeszentralregister geführt.
Die Landes- und Bundespolizei, sowie Finanzbehörde (Zoll) darf von einem User verlangen, im Stream die Brick-Anzahl des aktuellen Fahrzeuges zu zeigen um den Verdacht der Steuerumgehung zu kontrollieren. Es ist auf Verhältnismäßigkeit zu achten und wird sparsam und nur Verdachtsbezogen eingesetzt. Es ist möglich, dass das Fahrzeug auch von einem Beamten, der in Satz Eins genannten Behörden, kontrolliert wird, sofern der Fahrer eindeutig zustimmt.
(2) Die Polizei führt alle Maßnahmen, die zur Ermittlung und Ergreifung des Täter nötig sind, selbständig durch. Es wird davon ausgegangen, dass alles von der Staatsanwaltschaft beauftragt/bestätigt ist. Die zu ergreifenden und erlaubten Maßnahmen dürfen nicht von der StPO abweichen.
(3) Ist der Täter innerhalb des RPs ermittelt, so hat er bis zum Ende dieses, als Urteil, gemeinnützige Arbeit zu tätigen.
Er darf den Charakter nicht wechseln.
Art der Arbeit wird durch die Polizei festgelegt.
(4) Die Dauer eines verhängten Fahrverbots sowie die Sperrfrist für die Erteilung einer Fahrerlaubnis werden in RolePlays (RP) angegeben. Es wird ein Fahreignungsregister geführt
Die Anzahl der RPs ist dabei proportional zu einer in der realen Welt verhängten Strafe zu bemessen.
Die Einschränkung der fahrerischen Bewegungsfreiheit darf jedoch in keinem Fall mehr als 2 RPs betragen.
(5) Die Höhe der Strafen für Ordnungswidrigkeiten (OWis) richtet sich nach dem Vermögen des Beschuldigten und dient vorrangig der Beseitigung des aus dem Vergehen resultierenden Vorteils, sofern keine anderen Regelungen festgelegt sind. Eine OWi wird direkt, nach Aufnahme durch eine Ordnungsbehörde, geahndet. Sofern nicht anders angegeben sind folgende Nachschlagewerke zu nutzten:
OWi im Straßenverkehr || BKatV
OWi auf dem Wasser || BVKatBin-See
OWi in der Luftfahrt || Entsprechende Bestimmungen in der verletzten luftfahrtrechtlichen Vorschrift
(6) Beim Crime-RP ist verstärkt auf Realismus und den Interessenausgleich des Geschehens zu achten. Das Geschehen soll nicht zu sehr zu Lasten einer Partei gehen, sodass eine andere unverhältnismäßig in ihren RP-Möglichkeiten beeinträchtigt ist. Das ständiges belasten, einer Person, mit Crime-RP, ist untersagt.
Das Geschehen geht zu sehr zu Lasten des Kriminellen, wenn diesem das Crime-RP unmöglich gemacht wird, zum Beispiel indem
Ein Opfer, dass eigentlich Angst vor dem Täter haben müsste (Fear-RP), unrealistisch viel Gegenwehr leistet
Ein Opfer Hindernisse für die Straftat, die im RP nicht modelliert oder ersichtlich sind, hinzudenkt (z. B. Unmodellierte Überwachungskamera)
Das Geschehen geht zu sehr zu Lasten des Opfers, wenn es keine Chance hat, seine Schäden zu mindern, zum Beispiel indem
Der Kriminelle zu schnell ist, sich beispielsweise keine Zeit für das Beschaffen von Equipment und dem Aufbrechen von Türen, Kurzschließen von Autos etc. nimmt
Der Kriminelle behauptet, keine Beweismittel hinterlassen zu haben, ohne Maßnahmen hierfür im RP angezeigt zu haben (zB im Chat schreiben "*zieht Handschuhe, Schutzanzug an")
Das Geschehen geht zu sehr zu Lasten der Allgemeinheit, wenn durch den Ressourcenaufwand der Tat andere RP-Situationen unmöglich werden, zum Beispiel indem jegliche BOS-Einheiten für längere Zeit gebunden werden.
(7) Jeder Teilnehmer hat das Recht, das RP nach eigenem belieben zu gestalten und auszuspielen.
Die Freiheit des RPs findet ihre Grenzen, neben den Verhaltensgrundlagen, wenn das Ausspielen einen erheblichen Aufwand über die eigentliche RP-Zeit hinaus erfordert, oder für den zweiten RP-Spieler (sofern einer dabei ist) keinen sinnbringenden Nutzen hat. Es gilt wenn die RP-Aktivitäten den Spieler übermäßig belasten, in unverhältnismäßiger Weise, Zeit und Ressourcen erfordern, oder den regulären Spielablauf verhindernd beeinflusst.
Aktivitäten, die dem Ziel dienen, Wissen zu vermitteln, um ein reibungsloseres RP zu gewährleisten, ist von dieser Regelung ausgenommen. Diese haben außerhalb des RPs stattzufinden. Tätigkeiten nach §4 Abs. 7 sind keine solche Aktivitäten.
(1) Alle Gebäude, dürfen eine Brick-Anzahl von 1500 nicht überschreiten.
Ausnahmen auf Antrag möglich.
Gebäudekomplexe bzw. Gebäude- Industrieanlagen, die bautechnisch, aus mehreren Gebäuden bestehen, werden als eins zusammengefast.
(2) Wird ein Gebäude erneut auf dem selben Grund errichtet, ist wieder eine Genehmigung einzuholen.
Alle Änderungen an bestehenden Strukturen bedürfen einer Genehmigung.
Gilt für Strukturen, dessen Rauminhalt größer als 2 058 Brick³ ist.
(3) Baugrund wird Erworben.
bis zu einer Ausdehnung von 7 400 Brick²
4 000 €
bis zu einer Ausdehnung von 11 000 Brick² und über 7 400 Brick²
5 500 €
über einer Ausdehnung von 11 000 Brick²
7 000 €
Besteht das Gelände aus mehreren geometrischen Figuren, so das ein einfache Berechnung der Fläche nicht gegebene ist, so ist ein Rechteck in der Größe zu erstellen, dass das ganze Gelände umschließt, von dessen der Flächeninhalt errechnet wird. Fläche, die dadurch zusätzlich hinzukommt, jedoch nicht bebaut wird, ist automatisch Eigentum des Käufers.
(4) Erwerb von Boden stellt keine Erlaubnis zum errichten von Gebäuden da.
(5) Jedes Gebäude hat in einem Zustand zu verbringen, der die Errichtung des Gebäudes darstellt. Es muss eine Baustelle, oder ähnlich Szene abgebildet sein. Ein aktives bebauen ist nicht nötig (Diorama). Ein Gebäude muss abhängig von seiner Baugröße unterschiedliche Bauzeiten haben.
Bis 500 Bricks
1 RP
Über 500 Bricks und unter 1 000 Bricks
2 RPs
Über 1 000 Bricks
3 RPs
(6) Gebäude, die in solchem Abstand zum Straßenrand errichtet werden, dass eine Unterbrechung der Anlagen für Fußgängerverkehr erfolgt, sind untersagt.
Gebäude haben einen Bürgersteig an der, oder den jeweiligen Seiten zu besitzen, wo die Unterbrechung auftritt.
Ist die Einfahrt auf das Grundstück in der Länge, dass das restliche Gebäude keine Unterbrechung der Fußgängeranlage darstellt, kann der Bürgersteig entfallen.
(1) Der Fahrzeugpreis ergibt sich
Wenn das Fahrzeug von einer Erbaue vom Server, oder einem selber ist
Materialpreis + Provision des Spediteurs + Aufschlag des Verkäufers
Wenn das Fahrzeuge aus dem Workshop ist
Materialpreis + Provision des Spediteurs + 35% vom Materialpreis
Ist der Erbauer auf dem Server, dieser jedoch nicht in der Lage im RP zu verkaufen, kann sein Fahrzeug, unter Vorlage einer Erlaubnis von ihm, von der Bank gekauft werden. Der Erbauer erhält 35% vom Materialpreis, wenn er keinen Aufschlag nennt.
(2) Jedes Fahrzeug, unabhängig seine Forstbewegungsart, hat registriert zu sein, sofern es ein Kennzeichen o.ä. führt.
(2) Ein Fahrzeug aus dem Workshop ist immer ein Fahrzeug dritter.
(4) Es kann jedes gültige Ortskennzeichen genutzt werden, wobei STL für Steintal gelten soll.
(5) Bei aktiver Kfz-Zulassung existiert auch eine aktive Versicherung nach PflVG, die bei Abmeldung erlischt.
(6) Deutsche Autokennzeichen dürfen maximal 8 Zeichen, einschließlich H/E haben, sowie keine führende Null.
Ausnahmen stellen Händlerkennzeichen da (führendes 06) und historische Fahrzeuge (führendes 07) die nicht führ kommerzielle Zwecke erlaubt sind.
ein Händlerkennzeichen ist pro Spieler, mit Nachweis, erlaubt.
Kennzeichen der anderen EU, sowie nicht EU-Ländern haben den jeweiligen Normen zu entsprechen.
EU Kennzeichen müssen, mit Ausnahmen, eine stilisierte EU Banderole enthalten.
(7) Die in den Foren zu findend Informationen (Sea- Rail- Airwik) sind gleichzeitig vorgaben über den Bau und Ausrüstung der betreffenden Fahrzeuge.
(8) Jedes Straßenfahrzeug hat eine Verbandskasten und Warndreieck mitzuführen. Fahrzeuge mit ADR und sonstiger Sonderfracht, den Vorschriften entsprechende Zusatzausrüstung, in einem solchen Umfang, der möglich und fürs RP sinnvoll ist. §1 Abs. 1 gilt sinngemäß.
(9)Jemand verkauft ein Fahrzeug regelwidrig, wenn dieses von dritten ist und der Verkäufer einen Aufschlag verlangt, ohne dafür gerechtfertigte Arbeiten ausgeführt zu haben.
(10)Fahrzeuge, die keinen neuen Halter finden würde können als "Schrottfahrzeuge" an die Bank verkauft werden. Der Verkäufer erhält 50% vom Materialpreis.
(1) Steintal sowie alle weiteren Ortschaften auf der Karte liegen in der Bundesrepublik Deutschland, in dem Bundesland Mecklenburg-Vorpommern im Landkreis Rostock. Die PLZ ist 18181 und die Telefonvorwahl 0381. Die Höhe ist 14m über NHN und die Einwohnerzahl beträgt ca. XX Einwohner.
(2) Der Stadtrat führt auf ewig die Geschäfte der Stadt.
(3) Ein Antrag gilt als temporär angenommen, wenn er vom System eine solche Bestätigung erhält. Das wahrnehmen dieser vorläufigen Erlaubnis erfolgt auf eigene Gefahr.
Der Stadtrat hat ein Vetorecht.
Bei Bestätigung des Stadtrates ist der Antrag vollständig angenommen.
Ein Antrag, der alleine vom System verifiziert wird, kann vom Stadtrat wieder aufgehoben werden. Es ist der Antragsteller darüber zu informieren und mit ihm zusammen der Grund der Aufhebung zu beseitigen, sofern möglich.
(1) Jegliches Material (Brick) muss, bevor es in den Umlauf gebracht werden darf, gekauft werden. Die Pflicht entfällt sobald eine Größe eines "Blaulichtbalken" unterschritten ist, Deko darstellt, oder nicht weiter zu einem nennenswerten RP-Gegenstand gehört. Es würde eine mündliche Bestellung, bei einem Spediteur, genügen. Die Höhe der Provision darf hierbei ausgehandelt werden.
(2) Nach der Anlieferung (Import) zu einem End/Anfangsort (Hafen, Flughafen, Lager), kann das Material selbst abgeholt werden, oder wird von einem Dienstleister zum Kunden geliefert.
Weder Kunde noch Spediteur(e) dürfen der selbe Spieler sein, oder von ihm gegründete Firmen.
Je nach Transportart und damit einhergehenden Möglichkeiten kann es zu Verspätungen bis zum Verlust der Ware kommen, die durch den Spediteur/Fahrer individuelle gestaltet werden.
Der Verlust nach Nr. 2 hat für den Kunden keine weitern Auswirkungen, sondern ist nur für die daraus resultierende RP-Situation relevant.
(3) Unterschiedliche Transportmittel könne unterschiedliche Mengen Bricks transportieren. Bei Transport von mehr als in der Tabelle angegebenen Teilen, gilt ein Fahrzeug grundsätzlich als überladen. Die Menge der zu vielen Bricks, in Prozent, entsprechen die Prozent an Überladung.
PKW
10
Transporter
100
LKW (7,5t), Transporter
250
LKW (>7,5t)
500
Hubschrauber(<=ähnlich AS350BA), Flugzeug(<=ähnlich Cessna Skyhawk)
100
Hubschrauber
500
Flugzeuge
600
Boot
200
Schiff (Fedder)[Lüa bis 140m irl Vorbild]
5 000
Schiff (Container)
10 000
(4) Je nach Transportmittel ist eine dafür legitime Lieferzeit anzuwenden. Das Team behält sich bei Nichterfüllung eine Verwarnung, sowie Festlegung der Lieferzeiten, vor. Maßgeblich sollte das Be- Entladen, sowie der Transport, so genau wie möglich nachgestellt werden, ohne dafür Normen zu brechen (z. B. Geschwindigkeitsverstoß)